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Electro-Alfa International gibt den vorzeitigen Abschluss des Börsengangs (IPO) zum Verkauf neu ausgegebener Aktien bekannt.

Data publicării: 06-02-2026 ​
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS, AUSTRALIENS, KANADAS, SÜDAFRIKAS, NEUSEELANDS ODER JAPANS BESTIMMT.

Im Sinne der rumänischen Wertpapiergesetzgebung stellt diese Bekanntmachung keine Angebotsankündigung, Werbemitteilung oder einen Prospekt dar. Sie ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Electro-Alfa International S.A. ("Electro-Alfa International").

Das auf dem öffentlichen Angebotsprospekt angebrachte Genehmigungsvisum stellt weder eine Garantie noch eine sonstige Form der Bewertung durch die ASF (Finanzaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Zweckmäßigkeit, der Vorteile oder Nachteile, des Gewinns oder der Risiken dar, die mit Transaktionen verbunden sein könnten, die durch die Annahme des öffentlichen Angebots, das Gegenstand der Genehmigungsentscheidung ist, abgeschlossen würden. Die Genehmigungsentscheidung bescheinigt lediglich die Ordnungsmäßigkeit des Prospekts im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen und die zu ihrer Anwendung erlassenen Vorschriften.

Electro-Alfa Internațional, ein rumänisches Unternehmen mit über 35 Jahren Erfahrung und einer der führenden Akteure in der Herstellung von Elektrogeräten und Lösungen für die Energieinfrastruktur, gibt den vorzeitigen Abschluss des Börsengangs (Initial Public Offering, "Angebot") zum Verkauf von bis zu 65.990.507 neu ausgegebenen Aktien bekannt. Das Angebot repräsentiert etwa 35 % der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien und läuft seit dem 2. Februar 2026 auf der Grundlage des Angebotsprospekts ("Prospekt"), der von der Finanzaufsichtsbehörde mit Beschluss Nr. 76/28.01.2026 genehmigt wurde.

Das öffentliche Angebot war sowohl in der Tranche für institutionelle Anleger als auch in der Tranche für Privatanleger überzeichnet, was zu der Entscheidung führte, das Angebot am Ende des Handelstages für das öffentliche Angebot im System der Bukarester Börse („BVB“) am 6. Februar 2026 vorzeitig zu schließen. Die Entscheidung wurde gemeinsam mit den am Angebot beteiligten Vermittlern, SSIF Swiss Capital S.A. und UniCredit Bank S.A., getroffen. Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ist die Retail-Tranche zu ca. 5800 % überzeichnet, eine Zahl, die vor dem Schließen der BVB geschätzt wurde.

„Das große Interesse an unserem Angebot bestätigt das Vertrauen des Kapitalmarkts in unser Geschäftsmodell und die Entwicklungsstrategie von Electro-Alfa Internațional. Wir sind den Investoren für ihr Interesse dankbar und sehen den Börsengang als wichtigen Schritt zur Festigung unserer Position auf dem regionalen Markt. Es ist ein Meilenstein für den Erfolg unseres Unternehmens und ein einzigartiger Referenzpunkt für den rumänischen Kapitalmarkt, da Electro-Alfa International das erste Unternehmen in der jüngeren Geschichte der Bukarester Börse ist, das ein Angebot vorzeitig abschließt“, sagt George Ciubotaru, Vizepräsident des Verwaltungsrats.

Infolge des vorzeitigen Abschlusses ist auf der Grundlage des von der ASF genehmigten und auf der Website des Unternehmens im Bereich für Investoren veröffentlichten Prospekts der folgende Zeitplan für die weiteren Operationen vorgesehen:

  • Datum der Bekanntgabe der Zuteilung der Angebotsaktien und des pro-rata Zuteilungsfaktors (in Bezug auf die Tranche für Privatanleger) sowie der endgültigen Anzahl der angebotenen Aktien: 9. Februar 2026
  • Transaktionsdatum: 10. Februar 2026
  • Abrechnungsdatum (Settlement): 12. Februar 2026

Die aus dem Börsengang (IPO) erzielten Mittel werden gemäß dem Prospekt hauptsächlich verwendet für: den Ausbau der Produktionskapazitäten, Investitionen in Technologien und Digitalisierung, die Entwicklung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios sowie die Unterstützung der Expansion auf internationalen Märkten.

Die Aktien von Electroalfa International sollen an der Bukarester Börse – Hauptmarkt – unter dem Tickersymbol EAI voraussichtlich am 3. März notiert werden.


Für Medienanfragen:

Electro-Alfa Internațional S.A.

Elena Rosca - elena.rosca@electroalfa.ro

SSIF Swiss Capital:

Constantin Brumă - Constantin.bruma@swisscapital.ro

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, wurden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten geben.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (außer Rumänien) richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind. Diese Mitteilung stellt keine Werbung im Sinne der geltenden Durchführungsmaßnahmen zur EU-Prospektverordnung dar. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie 2014/65/EU richten sich die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen ausschließlich an geeignete und professionelle Gegenparteien, unabhängig von den Vertriebswegen.

Electro-Alfa International hat kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums als Rumänien genehmigt. In Bezug auf jeden Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer Rumänien, der die EU-Prospektverordnung umgesetzt hat (jeweils ein „Maßgeblicher Mitgliedstaat“), wurden keine Maßnahmen ergriffen und werden keine Maßnahmen ergriffen, um ein öffentliches Angebot von Wertpapieren abzugeben, das die Veröffentlichung eines Prospekts in einem Maßgeblichen Mitgliedstaat erfordert. Infolgedessen dürfen Wertpapiere in den Maßgeblichen Mitgliedstaaten nur einer juristischen Person angeboten werden, die ein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist; an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen pro Maßgeblichem Mitgliedstaat (andere als qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Prospektverordnung), vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der koordinierenden Vermittler für ein solches Angebot; oder unter anderen Umständen, die unter Artikel 1 Buchstabe d der EU-Prospektverordnung fallen, vorausgesetzt, dass kein solches Angebot von Wertpapieren die Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung oder eines Nachtrags zum Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung durch Electro-Alfa International, die Aktionäre von Electro-Alfa International oder durch einen der koordinierenden Vermittler erfordert. Im Sinne dieses Absatzes bedeutet der Ausdruck „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ in jedem Maßgeblichen Mitgliedstaat die Mitteilung in jedweder Form und auf jedwede Weise von ausreichenden Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, sofern diese in diesem Mitgliedstaat durch Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Prospektverordnung variieren können; der Ausdruck „EU-Prospektverordnung“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2017/1129 und umfasst alle relevanten Durchführungsmaßnahmen in jedem Maßgeblichen Mitgliedstaat.

Diese Bekanntmachung stellt keine Angebotsankündigung, Werbemitteilung oder einen Prospekt im Sinne der rumänischen Wertpapiergesetzgebung dar und ist weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, noch stellt sie eine Art von Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von angebotenen Aktien oder anderen Wertpapieren dar, noch bildet sie (ganz oder teilweise) oder ihre Verteilung die Grundlage für einen Vertrag oder ist im Zusammenhang mit einem Vertrag heranzuziehen. Das Angebot und die Verteilung dieser Bekanntmachung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder Informationen gelangen, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, müssen sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Abweichung von der Einhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

S.S.I.F. SWISS CAPITAL S.A. UND UNICREDIT BANK S.A. handeln ausschließlich für ELECTRO-ALFA INTERNATIONAL S.A. und für niemanden sonst im Zusammenhang mit dem Angebot und werden keine andere Person als Kunden in Bezug auf das Angebot betrachten und sind gegenüber niemand anderem als ELECTRO-ALFA INTERNATIONAL S.A. verantwortlich für die Gewährleistung des Schutzes, der den jeweiligen Kunden gewährt wird, oder für die Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder der Transaktion oder anderen in diesem Dokument genannten Aspekten.

Die Genehmigung des Prospekts stellt keine Garantie oder Bewertung jeglicher Art durch die ASF hinsichtlich der Zweckmäßigkeit, der Vorteile oder Nachteile, des Gewinns oder der Risiken dar, die mit der Annahme des Angebots verbunden sind, das Gegenstand der Genehmigungsentscheidung ist; die Genehmigung bescheinigt lediglich die Übereinstimmung des Prospekts mit den gesetzlichen Anforderungen und den für seine Anwendung verabschiedeten Regeln.


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